![]() DIE ROT-WEIß-ROTE FLAGGE ERSCHEINT AUF DEN WELTMEERENVom Ung. Königl. Minister für Industrie und Handel:Bekanntmachung für die Einführung der neuen Fahne zur Benutzung von den Seehandelschiffen der Öst.-Ung. Monarchie.(Datiert in Pest, am 10. März 1869) Laut Vornehmen des Paragraph VI, von dem XVI. Gesetz von 1865/67 über die Zoll und Handelsverband zwischen die Länder der Ungarischen Krone und die im Reichsrat vertretene Königtümer und Länder, wurde mit Zustimmung seiner kaiserlichen und apostolischen Hoheit folgendes verordnet: Die von hiernach durch die Seehandelschiffe des Österreichisch-Ungarischen Reiches ausschließlich zu verwendende Fahne bildet ein längliches Viereck, das aus zwei gleichgroßen Felder besteht. Eine dieser Felder, der nahe zum Flaggenstock stehet, besteht aus drei gleichermaßen breiten, horizontalen Streifen, wovon der mittlere weiß, und der obere und untere rot gefärbt ist. Das andere, außen liegende Feld, besteht auch aus drei gleichermaßen breiten, horizontalen Streifen, wovon der obere rot, der mittlere weiß, und der untere grün gefärbt ist. In dem mittleren Streifen beider Felder befindet sich ein gelb-umrahmter Wappenschild, im gleichen Abstand von beiden Enden und im zweimal so großen Abstand voneinander. Das zum Flaggenstock näher stehende Schild ist rot, und sein Hof wird in der Breite von einem weißen Gürtel aufgeteilt. Im rechten roten Hof des vom Flaggenstock weiter stehenden, in seiner Länge aufgeteilten Schildes sind vier weiße Streifen, weil im linken, auch roten Hof, ist aus einem goldenen Krone über dreifachen grünen Hügel herausragendes doppeltes Kreuz zu sehen. Beide Wappen sind oben von einer gelben Krone geziert, und zwar über die innere steht eine offene Krone, und über die äußere die ungarische königliche Krone von Heiligen Stephan. Die Breite der Fahne verhält sich zum Länge in einer Proportion von zwei zu drei. In der Fahne darf man keinen Abzeichen oder Mastband, wie bei den Kriegschiffen, benutzen. Als Datum für die Anwendung der neuen Fahne wird der 1. August von 1869 verkündet. Quelle: UND VERORDNUNGEN, MIT SPEZIELLER HINSICHT AUF DIE UNGARISCHE DONAU ZUSAMMENGESTELLT, UND MIT NOTIZEN VERSEHEN VON KENESSEY ALBERT PEST 1869, HOFFMANN und MOLNÁR ung. Akademische Buchhandlungskommission Freigegeben von Veperdi András |
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| Ein Auszug aus dem Seemannsgebot: The Lord is my Pilot, I shall not drift. He lighteth me across the dark waters. |
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Aus den Schreiben unserer Mitglieder Die Novellen von István NAGYSZÉKELY Die Erinnerungen von Kapitän zu See András VEPERDI |
| < | ![]() Das Seeschiff "Hazám" wird 1965 in Szeged geladen (MTI Foto) |
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